Das einarbeiten auf Schweiß

 Schweißarbeit - Riemenarbeit-  Ein Auszug aus der Prüfungsordnung.
(1) Zur Herstellung der künstlichen Schweißfährten sind das Tupf-, das Tropf- und das Fährtenschuhverfahren
zulässig, jedoch müssen sämtliche Fährten einer Prüfung im gleichen Verfahren hergestellt werden. Es darf nur frischer oder tiefgekühlter Wildschweiß einer Wildart (ohne Konservierungsmittel verwendet werden. Die Schweißfährten müssen im Wald liegen (einschließlich Blößen, schmale Waldwiesen und dgl.). Bei Geländeschwierigkeiten ist es gestattet, den Anschuss und die ersten 100 Meter der Schweißfährte in offenes Gelände zu legen.
(2) Schweißfährten dürfen nur von einem Richter gelegt werden. Außerhalb des Fährtenlegens sind Schweiß und alle sonstigen mit Schweiß behafteten Gegenstände so zu verwahren, dass kein Schweiß auf Boden oder Bewuchs gelangen kann. Für jede Schweißfährte ist ein Viertelliter 250ml Wildschweiß zu verwenden. Der "Anschuss" ist
durch Bodenverwundung und Schnitthaar zu markieren und zu verbrechen. Die Schweißfährte muss 600 m lang sein und zwei etwa rechtwinklige Haken aufweisen. Auf etwa halber Länge ist ein Wundbett durch Bodenverwundung und Schnitthaar zu markieren. Die Schweißfährten müssen über Nacht stehen und bei Beginn der Arbeit mindestens 12 Stunden alt sein. Vor Beginn der Riemenarbeit ist am Ende der Schweißfährte ein Stück Schalenwild niederzulegen,
das einen Kugelschuss aufweisen muss. Alle übrigen Verletzungen mit Ausnahme von Ein- und Ausschuss sind zu vernähen. Der Wildträger hat sich anschließend zu
entfernen oder außer Wind in Deckung zu begeben und sich so zu verhalten, dass er weder vom Hund noch vom Hundeführer bemerkt werden kann. Der Hundeführer wird von der Richtergruppe zum Schützenstand geführt und am Anschuss eingewiesen. Von da an müssen Hund und Führer völlig selbständig zum Stück gelangen....Schneidet der Hund das Stück an, so ist die gesamte Schweißarbeit nicht bestanden. Sobald die Richter das Verhalten des Hundes beurteilen können, gestatten sie dem Hundeführer, seinen Hund abzuholen. Die Prüfung soll etwa 5 Minuten dauern. Verlassen des Stückes ist dem Hund nicht als Fehler anzurechnen.Die Arbeit darf auch bei weit ausholendem Umschlagen oder weitem Zurückgreifen dadurch nicht behindert werden. Zu bewerten ist auch die Zusammenarbeit zwischen Hundeführer und Hund. Ausschlaggebend für die Bewertung jedoch ist die Arbeitsweise des Hundes.
Kriterien sind Fährtenwille, Ruhe, Sicherheit und Selbständigkeit, die Art und Weise, wie sich der Hund bei Schwierigkeiten durch Bogenschlagen, Vor- oder Zurückgreifen selbst zu helfen vermag, das Verweisen von Pirschzeichen, das Ignorieren von Verleitfährten.

 

Vorbereitung der Fährte im Tupfverfahren

 Ausarbeiten der Fährte mit 2 Jahre alten Hund

Einarbeiten mit Jungem Hund 11 Monate alt

 Die Fährte soll 2 bis 24 Stunden alt sein. Der junge Wachtelhund hat keine Probleme eine Übernachtfährte auszuarbeiten. Der Hund wird neugierig gemacht und dann erst zum Wundbett gebracht / gerufen. Sobald er sich auf der Fährte festgesaugt hat, bekommt er vom Führer eine positive Rückmeldung. An einigen Bäumen hängen Papierzettel, die als Markierung für den Führer dienen. Auf der linken Seite ist eine Dickung in dem Rehwild steht somit eine große Verleitung darstellt und vom noch nicht durchgearbeiteten Hund gerne angenommen wird. Die Korrekturen sind immer konsequent aber ohne Härte. Auch hier soll der Hund durch positive Bestärkung zum freudigen Arbeiten erzogen werden.